Die Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.
Spielapparatesteuerveranlagung
Details ansehenStadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen